Personen- und Brandschutz von baulichen Anlagen mit Blitzschutzanlagen, bzw. Blitzschutzsystemen.
Über das Jahr verteilt gibt es an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Zeiten Gewitterereignisse und Blitzeinschläge.
Fehlen Blitzschutzanlagen, bzw. Blitzschutzsysteme bei den Gebäuden oder sind diese bereits aufgrund der Materialeigenschaften gealtert, so kann es bei einem Blitzeinschlag in das Gebäude zu gravierenden Folgen kommen, im schlimmsten Fall zu einem Brandereignis.
Um Materialalterungen an Blitzschutzanlagen, bzw. Blitzschutzsystemen und an deren Erdungsanlagen, welche die Grundlage für ein Blitzschutzsystem sind, feststellen zu können, sind wiederkehrende Blitzschutzprüfungen, Messungen der Blitzableiter durchzuführen, welche den Ist-Zustand der jeweiligen Anlage wiederspiegeln.
Die Dokumantation wird in einem Blitzschutzprüfbuch festgehalten.
Blitzschutzsysteme bestehen aus dem äusseren und inneren Blitzschutz.
Diese Maßnahmen dienen dem Personen- sowie dem Brand- und Sachschutz. Die theoretischen Grundlagen zum Blitzschutzsystem werden in der EN 62305 Teil 1 bis 4 behandelt. Hier beschreibt die EN-Norm
die Errichtung nach einem Blitzschutzzonenkonzept. Im Teil 3 wird der äußere und im Teil 4 der innere Blitzschutz behandelt. Als Grundlage benötigt das System eine Erdungsanlage vom Typ A oder B,
welche auch dem Schutz- und Funktionspotentialausgleich dienen. Von hier aus verteilt sich das Ableitungsnetzwerk bis zum Dachbereich, ebenso der Potentialausgleich nach, DIN VDE 0100 Teil 410,
DIN VDE 0100 Teil 540 sowie der Blitzschutzpotentialausgleich nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305).
Blitzschutzanlagen bzw. Blitzschutzsysteme sind bei Errichtung sowie nach der Errichtung wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfungen beginnen mit einer Sichtprüfung der äußeren und inneren
Blitzschutzmaßnahme nach der EN 62305-3 (VDE 0185-305-3).
Anschliessend werden Blitzschutzmessungen durchgeführt, welche die Durchgängigkeiten der Verbindungen der Blitzschutz-Ableitungen von der Fangeinrichtung zur Erdungsanlage wiederspiegeln. Sodann
die Erdungsverhältnisse bzw. die Erdungswiderstände. Die Ergebnisse der Blitzschutzprüfung werden in einer Dokumentation festgehalten, welche dem Blitzschutzprüfbuch zugeführt wird. Prüffristen
richten sich nach der jeweiligen Blitzschutzklasse (I-IV), bzw. einer Gefährdungsbeurteilung sowie den Hinweisen der VdS Richtlinie 2010.
Weitere Infos unter blitzschutzbuero.de
Die Zeitspanne zwischen den wiederkehrenden Prüfungen ist abhängig von:
Die zeitlichen Intervalle beschreibt die DIN EN 62305-3 bzw. VDE 0185-305-3 nach Einhaltung der Blitzschutzklasse:
Blitzschutzprüfungen sind in der DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 beschrieben und werden durch Blitzschutzsachverständige bzw. Blitzschutzfachkräfte mit Sachverstand durchgeführt.
Die Landesbauordnung fordert dauernd wirksame Blitzschutzanlagen für bauliche Anlagen, bei denen: Blitzschlag "leicht eintreten" kann – also unabhängig von der Nutzung – und wenn Blitzschlag "zu schweren Folgen führen kann" – also unabhängig davon, ob Blitzschlag leicht eintreten kann.
Weitere Forderungen können durch den Sachversicherer auferlegt werden. Die Einteilung der jeweiligen Blitzschutzklasse ist durch eine Blitzschutzklassenberechnung in Form einer Risikoanalyse nach der DIN EN 62305 Teil bzw. VDE 0185-305 Teil 2 durchzuführen. Weitere Informationen gibt es in der VdS-Richtlinie 2010.
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