Elektrische Anlagen, Maschinen und Geräte sind im täglichen Dienst des Anlagenbetreibers und unterliegen einer Abnutzung in jeglichen Betriebsformen. Durch die Benutzung elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten können Verschleißerscheinungen auftreten, welche die Anlagen- und Betriebssicherheit sowie dem Arbeitsschutz beeinflussen. Hierdurch können Gefährdungen für Mensch und Tier sowie dem Sachschutz auftreten. Auf Grund dieser Gefährdungen sind die Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel an Hand einer Gefährdungsanalyse nach TRBS (Technische Regel für Betriebssicherheit) in regelmäßigen Abständen wiederkehrend nach den VDE Bestimmungen 0100-600, 0105-100, 0113, 0701 702 zu prüfen. Sodann sind diese wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 mit den dazugehörigen VDE Normen die Grundlage für den vorbeugenden Brandschutz zur Erhaltung der Elektrosicherheit. Ebenfalls unterstützen diese Elektroprüfungen die VdS Prüfung nach Klausel 3602, welche in einigen Betrieben von Versicherern auf Grund der Vertragsgrundlage gefordert werden.
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